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VG Stuttgart, 02.04.2009 - 9 K 4488/08 |
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Volltextveröffentlichung
Kurzfassungen/Presse (2)
- prot-in.de (Kurzinformation)
Zuweisungsverfügung und Widerspruchsbescheid rechtswidrig - Kurzfristigkeit verhindert Amtsangemessenheit der Zuweisung
- prot-in.de (Kurzinformation)
Kurzfristigkeit verhindert Amtsangemessenheit der Zuweisung
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (2)
- BVerwG, 25.08.1993 - 6 C 7.93
Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2009 - 9 K 4488/08
Dieses besteht hier im Blick auf eine fortbestehende konkrete Wiederholungsgefahr künftiger vergleichbarer Zuweisungen von Tätigkeiten an die Klägerin (zu den Anforderungen an eine solche Wiederholungsgefahr vgl. BVerwG, Urt. v. 25.8.1993, NVwZ-RR 1994, 234;… VGH Bad.-Württ., Urt. v. 23.1.2007 - 4 5 1379/04 - ). - OVG Schleswig-Holstein, 29.11.2007 - 3 MB 48/07
Beamter; Unternehmen; Zustimmung; Zuweisung
Auszug aus VG Stuttgart, 02.04.2009 - 9 K 4488/08
Nach weit überwiegender und zutreffender Auffassung ist ein Ersi-Recht-Schluss vorzugswürdig: Dass nämlich nicht dauerhafte Zuweisungen erst Recht ohne Zustimmung der Betroffenen zulässig sind (vgl. etwa OVG SH, Beschl. v. 29.11,2007-3 MB 48/07 - ; VG Stuttgart, Beschl. v. 19.10.2007 - 17 K 4810/07 - VG Sigmaringen, Beschl. v. 28.1.2008 - 6 K 34/08 -), Voraussetzung ist allerdings, dass Tätigkeiten in Unternehmen zugewiesen werden, die von der DTAG unmittelbar oder mittelbar beherrscht werden, was bei der VCS-GmbH der Fall ist, Alleine darin - in der fehlenden Beherrschung durch die DTAG - liegt der unterschledliche Gehalt von $ 4 Abs. 4 Satz 1 PostPersRG, wie ein Blick in die Gesetzgebungsmaterialien belegt (vgl. den Entwurf der Bundesregierung eines Gesetzes zur Änderung des Fostpersonalrschtsgesetzes vom 28.5.2004, BR-Drs. 432704, 5.10).
- VG Stuttgart, 17.08.2009 - 11 K 3524/08
Beteiligung des aufnehmenden Betriebsrats einer Tochter der Telekom AG; Zuweisung …
Insoweit steht der Klägerin, jedenfalls hinsichtlich der grundlegenden, von ihr aufgeworfenen und im folgenden zu klärenden Fragen, gerichtlicher Rechtsschutz zur Verfügung, so dass es der Feststellung der Rechtswidrigkeit der vorläufigen Zuweisung nicht mehr bedarf (…vgl. dazu VGH Bad.-Württ., Beschluss vom 08.11.1989, aaO.; vgl. auch Verwaltungsgericht Stuttgart, Urteil vom 02.04.2009, - 9 K 4488/08 - a.A. Gerhardt in: Schoch/Schmidt-Aßmann/Pietzner, Komm. z. VwGO, § 113 Rn. 93).